Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Industrie- und Handelskammer Osnabrück — Emsland — Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 353–0
Fax: 0541 353–122
E‑Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de
und
Handwerkskammer Osnabrück — Emsland — Grafschaft Bentheim
Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück
Tel.: 0541 6929–0
Fax: 0541 6929–104
E‑Mail: info@hwk-osnabrueck.de
Link zur Website: https://dein-erfolgsbegleiter.de/
Link zum Impressum: https://dein-erfolgsbegleiter.de/impressum/
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Barrierefreiheitserklärung bezieht sich auf das Projekt „#Erfolgsbegleiter – Berufsorientierung auf Augenhöhe“, initiiert von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Dieses Projekt bietet praxisnahe Berufsorientierung durch aktuelle Auszubildende (Azubi-Botschafter). Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern einen authentischen Einblick in Ausbildungsberufe zu ermöglichen – ehrlich, nahbar und ohne Broschürenblabla. Die Maßnahme findet in der Region Emsland und Grafschaft Bentheim statt und richtet sich gleichermaßen an Schulen, Unternehmen und Auszubildende.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Im Rahmen des Projekts „#Erfolgsbegleiter“ werden regionale Auszubildende als authentische Botschafter eingesetzt, die Schülerinnen und Schülern in ihren Einrichtungen oder in Kooperation mit Partnerunternehmen direkt Einblicke in ihren Ausbildungsalltag gewähren. Durch den persönlichen Austausch fördern die Botschafter Motivation, Vertrauen und Identifikation mit den dualen Ausbildungswegen. Die Projektaktivitäten umfassen direkte Besuche in Schulen, Austausch mit Unternehmen und mediale Begleitung über Blogbeiträge und Videos. Unterstützt wird das Projekt durch die beiden Kammern HWK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und IHK.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.
Unserer Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:
- Tastaturbedienbarkeit und sinnvolle Linkbeschriftungen: Alle Inhalte und Funktionen sind über die Tastatur erreichbar. Links, insbesondere solche, die in einem neuen Fenster geöffnet werden, sind mit verständlichen Beschriftungen, Hinweisen und ARIA-Labels versehen.
- Optimierte Auszeichnungen und Screenreader-Kompatibilität: Überflüssige oder fehlerhafte ARIA-Attribute wurden bereinigt. Zusätzliche ARIA-Attribute verbessern die Verständlichkeit für Screenreader, etwa bei Schiebereglern und Formularen.
- Barrierearme Formulare: Formularbereiche wurden mit korrekten ARIA-Referenzen und Beschriftungen versehen, sodass Eingabefelder, Fehlermeldungen und Zustände von unterstützenden Technologien erkannt werden.
- Verbesserte Struktur und Navigation von Slidern: Inhalte in Karussells und Slidern wurden mit sinnvollen Rollen und Beschreibungen ausgestattet, um die Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern zu erleichtern.
- Alt-Texte für Bilder: Relevante Bilder enthalten beschreibende Alternativtexte, damit ihre Inhalte auch ohne visuelle Darstellung verständlich sind.
- Individuelle Anpassungsmöglichkeiten: Über eine integrierte Accessibility-Sidebar können Besucherinnen und Besucher selbst Anpassungen vornehmen – etwa Kontraste erhöhen, Schriftgrößen ändern oder eine vereinfachte Darstellung aktivieren.
Feedbackmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gern einen Hinweis geben:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück — Emsland — Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 353–0
Fax: 0541 353–122
E‑Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de
und
Handwerkskammer Osnabrück — Emsland — Grafschaft Bentheim
Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück
Tel.: 0541 6929–0
Fax: 0541 6929–104
E‑Mail: info@hwk-osnabrueck.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E‑Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Laufende Bemühungen zur Sicherstellung der Zugänglichkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1 (öffnet ein neues Fenster), um die Zugänglichkeit zu bestimmen. Dabei handelt es sich um international vereinbarte Standards, die eine breite Palette von Empfehlungen und Best Practices für die Nutzbarmachung von Inhalten umfassen. Wenn wir unserer Website neue Seiten und Funktionen hinzufügen, werden alle Designs, Codes und Verfahren zur Eingabe von Inhalten anhand dieser Standards überprüft.
Die Barrierefreiheit einer Website ist ein fortlaufender Prozess. Wir testen Inhalte und Funktionen kontinuierlich auf die Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA und beheben alle Probleme, um sicherzustellen, dass wir die Standards erfüllen oder übertreffen. Die Prüfung unserer Website wird von unseren Teammitgliedern mit branchenüblichen Tools wie dem WordPress-Plugin Accessibility Checker (öffnet ein neues Fenster) sowie mit Farbkontrast-Analysetools, Navigationstechniken nur mit der Tastatur und Flesch-Kincaid-Lesbarkeitstests durchgeführt.
